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Umweltschutz

Was die Befürworter der traditionellen GAP sagen

Bauern schützen Landschaft und Umwelt, ohne dafür bezahlt zu werden. Die Landwirtschaft hält Flächen offen, erhöht den ästhetischen Wert der Landschaft und bewahrt ländliche Kulturgüter. Zudem trägt die Landwirtschaft zur Biodiversität bei, indem sie bestimmten Arten einen Lebensraum bietet. Es ist daher zugleich nützlich und fair, Bauern für diese gesellschaftlich wünschenswerten Dienstleistungen zu bezahlen.

Die ökologischen Kosten der Landwirtschaft

Zweifelsohne leistet Landwirtschaft mehr, als nur Lebensmittel zu produzieren. Aber nicht alle Nebenwirkungen sind positiv. Landwirtschaft kann Wasser, Luft und Böden verschmutzen und das Klima schädigen. Und durch Umweltbelastung und Monokultur kann sie die Biodiversität beeinträchtigen. Einfach die landwirtschaftliche Produktion anzukurbeln, dürfte mehr Schaden als Nutzen bringen.

Die ökologische Wirkungslosigkeit der Betriebsprämien

Die Betriebsprämien unterliegen der so genannten „cross-compliance“: Bauern müssen bestimmte ökologische Mindeststandards respektieren, um die Prämien zu erhalten. Diese Mindeststandards stimmen weitestgehend mit dem ohnehin geltenden Recht überein, so dass viele Bauern keine zusätzlichen Leistungen erbringen müssen, außer sich an bestehendes Recht zu halten. Zudem zeigen die Mitgliedsstaaten wenig Eifer, die Einhaltung der Mindeststandards zu prüfen und durchzusetzen – und stellen beispielsweise keine einzige Regelverletzung bei mehreren tausend Stichproben fest. Die Betriebsprämien sind daher ökologisch wertlos.

Die ökologischen Folgekosten der zweiten Säule

Viele Subventionen aus der zweiten Säule, die der ländlichen Entwicklung gewidment ist, schaden der Umwelt. Die ökologischen Auswirkungen der von der EU mitfinanzierten Subventionen werden kaum geprüft, und selbst offensichtlich umweltschädliche Subventionen werden nicht eingestellt. Die EU zahlt nach wie vor für den Bau von Treibhäusern, welche den Lebensraum von seltenen Tieren und Pflanzen zerstören, und für die Trockenlegung von Feuchtwiesen.

Mickrige Agrar-Umwelt-Zahlungen

Für den Zeitraum von 2007 bis 2013 sind in der zweiten Säule etwa € 5 Milliarden pro Jahr für Programme eingeplant, die primär dem Umwelt- und Landschaftsschutz dienen. Dieser Anteil wird in den kommenden Jahren steigen, aber 10% des gesamten GAP-Budgets nicht wesentlich übersteigen.

… die schlecht umgesetzt werden

Es kommt noch schlimmer. Viele der angeblich „grünen“ Zahlungen sind nicht wirkungsvoll auf den Umweltschutz ausgerichtet. Landwirtschaftsminister gestalten die Programme so, dass sie die Einkommen von Bauern aufbessern statt so viel als möglich der Umwelt zu nutzen. In etlichen Mitgliedsstaaten erhalten Landwirte beispielsweise mehr Subventionen dafür, einige Umweltauflagen zu erfüllen, die nur geringe Mehrkosten verursachen, als sie für die Befolgung der anspruchsvollen Standards des Biolandbaus bekommen.

Schlussfolgerung

Umweltschutz zählt in der gegenwärtigen GAP wenig. Mehrere Bestandteile der GAP – wie etwa produktionsgebundene Subventionen und zahlreiche Investitionsbeihilfen – schaden der Umwelt, während die Betriebsprämien ökologisch wirkungslos sind. Die wenigen Mittel, die für Agrar-Umwelt-Maßnahmen eingeplant sind, werden häufig schlecht eingesetzt. Dies ist bedenklich, denn die ökologischen Dienstleistungen der Landwirtschaft sind der beste Grund, weswegen die EU Agrarsubventionen leisten sollte. Zukünftig sollte die GAP mehr Geld für bessere Agrar-Umwelt-Maßnahmen ausgeben.

Doch nicht alle Agrar-Umwelt-Maßnahmen sollten von der GAP gefördert werden: nur solche Umweltgüter, an denen ein grenzüberschreitendes, europäisches Interesse besteht, sollten von der EU gefördert werden. Handelt es sich hingegen um öffentliche Güter, deren Vorzüge großenteils innerhalb eines Mitgliedsstaats spürbar werden, sollte dieser allein zuständig sein, da er besser auf lokale Präferenzen in finanziell verantwortlicher Weise eingehen kann. Eine abwechslungsreiche, traditionelle, gepflegte Landschaft bietet beispielsweise unmittelbaren Genuss, einen Standortvorteil im Wettbewerb um qualifizierte Arbeitskräfte und gute Voraussetzungen für den Tourismus. Die Landschaftspflege sollte daher vorrangig oder ausschließlich von den Mitgliedsstaaten finanziert werden.